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Zuletzt aktualisiert: 10. Oktober 2026

Schengen-Rechner

Prüfen Sie Ihre bisherigen Reisen gegen das rollierende 180-Tage-Fenster und sehen Sie, wie viele Tage Ihnen im Schengen-Raum voraussichtlich noch bleiben. Nur zur Planung: Die endgültige Entscheidung treffen die Grenzbehörden

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Reisehistorie & Planung

Reisen in den Schengen-Raum

Schengen-Status
Verbrachte Tage (letzte 180 Tage)
0
Innerhalb der 90-Tage-Grenze (Schätzung)
Verbleibende Tage
90
Maximaler Anspruch
90 max
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Bitte lesen – keine Rechtsberatung Dieser Rechner liefert eine Schätzung auf Grundlage der eingegebenen Daten und der allgemeinen 90/180-Tage-Regel. Er berücksichtigt weder Sonderabkommen für Ihre Staatsangehörigkeit, Visa oder Aufenthaltstitel, nationale Langzeitregelungen noch die Art, wie ein Grenzbeamter Ihre Tage zählt. SoSimple.tools ist weder eine Kanzlei noch eine Behörde und übernimmt keine Gewähr für das Ergebnis. Klären Sie Ihren Aufenthaltsanspruch vor der Reise bei den offiziellen EU-Stellen zum Einreise-/Ausreisesystem, bei der Botschaft oder dem Konsulat des Reiselandes oder bei einer Fachperson für Migrationsrecht.

So nutzen Sie das Tool

  1. Legen Sie den Stichtag fest: heute oder das geplante Ausreisedatum. Das 180-Tage-Fenster endet an diesem Tag.
  2. Tragen Sie jeden vergangenen oder geplanten Aufenthalt mit Ein- und Ausreisedatum ein, eine Zeile pro Aufenthalt, ohne Überschneidungen; weitere Zeilen über „Reise hinzufügen“.
  3. Lesen Sie die verbrachten Tage der letzten 180 Tage, die verbleibenden Tage und den 90-Tage-Status ab.
  4. Mit der Kopieren-Schaltfläche sichern Sie die Zahlen; wichtige Fragen klären Sie mit offiziellen Stellen.

Rechenbeispiel

Angenommen, jemand war vom 1. bis 30. Juni 2026 (30 Tage) und vom 15. August bis 13. September 2026 (30 Tage) im Schengen-Raum. Geprüft am 8. Oktober 2026 reicht das Fenster 180 Tage zurück bis zum 12. April, beide Aufenthalte zählen: 60 Tage verbraucht, 30 verbleiben. Verschieben Sie den Stichtag auf den 31. Dezember 2026, beginnt das Fenster am 5. Juli: Der Juni-Aufenthalt ist herausgefallen, nur die 30 Tage von August bis September zählen, und 60 Tage stehen wieder zur Verfügung. Ein- und Ausreisetag zählen jeweils als volle Tage; Aufenthalte mit nationalem Visum für den Langzeitaufenthalt oder Aufenthaltstitel gehören nicht zu dieser Zählung.

Warum es dieses Tool gibt und woher die Zahlen stammen

Wer visumfrei einreist, darf höchstens 90 Tage in jedem rollierenden 180-Tage-Zeitraum bleiben, geprüft für jeden Aufenthaltstag; das ist über mehrere Reisen von Hand schwer zu zählen. Das Tool folgt Regel und Zählweise des Kurzaufenthaltsrechners der Europäischen Kommission; über Ihr tatsächliches Kontingent entscheiden allein die Grenzbehörden.

Quellen

Die vollständige Methodik finden Sie im Abschnitt „Methodik“ direkt darunter.

Methodik

Die Regel für Kurzaufenthalte steht in Artikel 6 des Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399): Drittstaatsangehörige ohne Visumpflicht dürfen sich in einem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen höchstens 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Seit dem 10. April 2026 erfasst das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) jede Ein- und Ausreise elektronisch, sodass die Grenzbehörden Ihre tatsächlichen Tage sehen und nicht auf Passstempel angewiesen sind.

Das rollierende 180-Tage-Fenster: Der 180-Tage-Referenzzeitraum ist nicht festgelegt (er wird nicht zurückgesetzt). Es ist ein bewegliches Fenster, das vom gewählten Stichtag, den Stichtag eingeschlossen, genau 180 Tage in die Vergangenheit blickt; Artikel 6 verlangt die Prüfung für jeden Aufenthaltstag. Tage, die vor diesem Fenster im Raum verbracht wurden, verfallen. Beispiel: Bei Aufenthalten vom 10. März bis 9. April 2026 (31 Tage) und vom 1. Juni bis 15. Juli 2026 (45 Tage) reicht das Fenster für den 15. Juli vom 17. Januar bis zum 15. Juli und enthält 76 Tage; es bleiben 14. Der Märzaufenthalt fällt am 6. September aus dem Fenster, danach füllt sich das Kontingent mit jedem Tag um einen Tag wieder auf.
Ein- und Ausreisetage: Der Einreisetag zählt als erster Aufenthaltstag, der Ausreisetag als letzter. Selbst wenn Sie um 23:55 Uhr ankommen, wird dieser ganze Kalendertag von Ihren 90 Tagen abgezogen; Ein- und Ausreise am selben Tag zählen als ein Tag. Tragen Sie jeden Aufenthalt als eigene Zeile ohne überlappende Daten ein. Aufenthalte mit einem nationalen Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D) oder einem Aufenthaltstitel zählen nicht zu den 90 Tagen, und für manche Staatsangehörigkeiten gibt es bilaterale Abkommen mit längeren Aufenthalten in einem bestimmten Land. Prüfen Sie bei ungewöhnlichen Fällen den offiziellen EU-Kurzaufenthaltsrechner oder fragen Sie das Konsulat. Dieses Tool ist eine Planungshilfe und keine amtliche Feststellung.

Wie Tage aus dem Fenster fallen, und die Planung einer 30-Tage-Rückkehr

Priya hatte zwei Aufenthalte: 12. Januar bis 10. Februar 2026 (30 Tage) und 1. April bis 15. Mai 2026 (45 Tage). So zeigt das Tool die Lage, wenn sie den Stichtag verschiebt.

PrüfdatumGenutzte TageVerbleibende Tage
15.5.20267515
10.7.20267515
11.7.20267416
9.8.20264545
28.9.20264446
8.10.20263456

Bis zum 10. Juli ändert sich nichts, denn das Fenster reicht noch bis zum 12. Januar zurück. Ab dem 11. Juli fallen die Januartage einzeln heraus, am 9. August ist dieser Aufenthalt komplett draußen. Danach beginnt auch der Aprilaufenthalt auszulaufen, deshalb steht der Zähler am 28. September bei 44.

Priya möchte nun 30 Tage am Stück. Ein Aufenthalt vom 26. Juni bis 25. Juli endet bei genau 90 genutzten Tagen ohne Reserve, und ein Start am 25. Juni ergäbe 91, also eine Überschreitung. Sie trägt stattdessen 6. Juli bis 4. August ein: 80 Tage genutzt, 10 übrig, mit der gelben Warnung des Tools (ab 75 Tagen), aber mit echtem Puffer.

Ein- und Ausreisetag zählen beide, und das Tool prüft den Ausreisetag, an dem der Zähler innerhalb eines Aufenthalts am höchsten ist. Es ist eine Planungsschätzung und keine Rechtsberatung; bestätigen Sie vor der Reise bei offiziellen EU-Stellen.

Zubehör für internationale Reisen

Praktische Dinge, um Dokumente zu ordnen und das Gepäck auf einer Schengen-Reise zu sichern

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Häufige Fragen

Welche Länder gehören zum Schengen-Raum? ▼

Der Schengen-Raum umfasst 29 Länder: 25 EU-Mitgliedstaaten (alle außer Irland und Zypern) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Januar 2025 Vollmitglieder. Das Vereinigte Königreich, Irland und Zypern haben eigene Einreiseregeln; Tage dort zählen nicht zu Ihren 90 Schengen-Tagen.

Was passiert, wenn ich die 90 Tage überschreite? ▼

Eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer ist ein Verstoß gegen das EU-Einwanderungsrecht. Je nach Land und Dauer der Überschreitung können die Strafen eine sofortige Abschiebung, hohe Geldstrafen und ein mehrjähriges Wiedereinreiseverbot für die gesamte Schengen-Zone umfassen. Seit das Einreise-/Ausreisesystem im April 2026 vollständig in Betrieb ist, werden Überschreitungen automatisch erkannt.

Beginnt der 180-Tage-Zeitraum mit meiner ersten Einreise? ▼

Nein, das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Es gibt keinen Reset durch die „erste Einreise“. Die Regel gilt für „jeden“ 180-Tage-Zeitraum. Um Ihren Status für heute zu überprüfen, schauen Sie einfach von heute genau 180 Tage zurück und zählen Sie, wie viele Tage Sie sich in der Zone aufgehalten haben.

Ich habe 80 Tage verbraucht. Wann kann ich wieder länger bleiben? ▼

Verschieben Sie den Stichtag Tag für Tag nach vorn. Mit jedem Tag fällt der älteste Tag aus dem 180-Tage-Fenster, sodass Sie für jeden herausrutschenden Tag einen Tag Kontingent zurückgewinnen. Begann Ihr frühester gezählter Aufenthalt zum Beispiel am 10. März, zählt dieser Tag ab dem 6. September nicht mehr. Planen Sie die Wiedereinreise für ein Datum, an dem der Rechner die benötigte Zahl freier Tage anzeigt, und lassen Sie einige Tage Puffer, damit Sie bei Fehlern der Grenzkontrolle abgesichert sind.